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Wenn Sie vor 2018 geheiratet haben, gilt die allgemeine Gütergemeinschaft. Ihr Vermögen und Ihre Schulden – auch die, die vor der Ehe bestanden – gehören gemeinsam. Die Gesetzesänderung von 2018 hat darauf keinen Einfluss.
Ein wundervoller Moment, der sorgfältige Aufmerksamkeit für wichtige Angelegenheiten erfordert.
Ab dem 1. Januar 2018 heiratet man automatisch in der beschränkten Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass Vermögen und Schulden, die Sie vor der Ehe hatten, persönlich bleiben. Vermögen und Schulden, die Sie nach der Ehe erwerben, werden gemeinsam geteilt. Schenkungen und Erbschaften bleiben ebenfalls persönlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Vermögen und Schulden vor der Ehe bleiben persönlich; danach gemeinsam.
Bleiben persönlich, sofern nichts anderes festgelegt ist.
Wir beraten Sie gerne zum Schutz Ihres Unternehmens und Ihres Partners.
Mit Ehe- oder Partnerschaftsverträgen können Sie im Voraus festlegen, was privat bleibt und was geteilt wird. Es ist ratsam, dies vor der Ehe zu tun.
Wir helfen Ihnen gerne mit einer klaren und persönlichen Beratung.