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Sicherheit für Ihren Verein? Regel es richtig über den Notar
Sie können einen Verein auf verschiedene Weise gründen: mündlich, durch eine private Urkunde oder durch eine notarielle Urkunde. Nur mit einer notariellen Urkunde verfügt Ihr Verein über volle Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass der Verein eigenständig Verträge abschließen, Vermögen besitzen kann und die Haftung nicht persönlich bei den Vorstandsmitgliedern liegt. Ohne notarielle Urkunde haften die Vorstandsmitglieder privat für die Schulden des Vereins.
Möchten Sie dieses Risiko ausschließen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Gründung oder Legalisierung Ihres Vereins mit einer notariellen Urkunde.
Gründen Sie einen Verein oder möchten Sie Ihre Satzung beurkunden lassen? Mit einer notariellen Urkunde vermeiden Sie Risiken – wir begleiten Sie gerne von Anfang bis Ende.
Nur ein Verein, der durch eine notarielle Urkunde gegründet wurde, verfügt über volle Rechtsfähigkeit. Das bedeutet: Der Verein kann eigenständig Verpflichtungen eingehen, und der Vorstand haftet nicht privat für Schulden.
Möchten Sie dies korrekt regeln? Wir sorgen für eine wasserdichte Gründung, vollständig gesetzeskonform.