Haben Sie eine Frage, die hier nicht erwähnt wird? Nehmen Sie dann bitte Kontakt zu uns auf!
Falls Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, können Sie Ihre Wahl des Notars Ihrem Makler und/oder Ihrer Mittelsperson mitteilen. Der Makler sorgt dann dafür, dass der Kaufvertrag an unsere Kanzlei weitergeleitet wird. Wir legen dann eine Akte an. Die Mittelsperson sorgt dafür, dass Ihre Wahl des Notars an Ihre Bank weitergeleitet wird, damit Ihre Bank nach definitiver Genehmigung die für die Hypothek erforderlichen Dokumente an unsere Kanzlei schicken kann.
Die Kosten für den Eigentümer werden zwischen Verkäufer und Käufer verrechnet. Dazu gehört auf jeden Fall die Immobiliensteuer OZB und ein Teil der Abgaben an die Wasserbehörde („waterschapsbelasting“). Die Abwassergebühren werden in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Während bei der einen Gemeinde die Abwassergebühren zu Lasten des Immobiliennutzers gehen, muss bei anderen Gemeinden der Immobilienbesitzer hierfür aufkommen.
Der Urkundenentwurf und die Kostenabrechnung werden spätestens eine Woche vor dem Beurkundungstermin an Sie verschickt.
Der Notar darf das Geld erst auszahlen, wenn er seine Pflicht erfüllt hat, dem Käufer Eigentum zu liefern oder dem Hypothekenschuldner ein Hypothekenrecht zu verleihen, das nicht mit Hypotheken und Pfändungen belastet ist. Letzteres stellt sich erst heraus, wenn die Urkunde im Grundbuch eingetragen ist. Aus diesem Grund kann der Notar die Kaufsumme/Hypothekengelder nicht sofort nach der Unterzeichnung der Übertragungs-/Hypothekenurkunde auszahlen, sondern muss am Tag der Grundbucheintragung nochmals prüfen, ob die Immobilie nicht beispielsweise kurz vor der Beurkundung von einem Gläubiger gepfändet wurde. Aus diesem Grund kann der Notar das Geld erst zwei Werktage nach der Beurkundung überweisen.
Die Ablösungsrechnung wird am Beurkundungsdatum bei der Bank angefordert. Wie oben unter „Wann erhalte ich mein Geld (z. B. den Erlös vom Verkauf)?“ beschrieben, dürfen wir die Tilgungssumme aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Nachkontrolle des Grundbuchs erst zwei Werktage nach der Beurkundung an die Bank überweisen. Demzufolge erhöht sich die Hypothekenschuld durch Tageszinsen für bis zu zwei Werktage nach dem Beurkundungsdatum. setzlich vorgeschriebenen Nachkontrolle des Grundbuchs erst zwei Werktage nach der Beurkundung an die Bank überweisen. Demzufolge erhöht sich die Hypothekenschuld durch Tageszinsen für bis zu zwei Werktage nach dem Beurkundungsdatum.
Ja, das ist möglich. Rufen Sie uns an und teilen Sie uns mit, welche Dokumente Sie benötigen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden. Sie müssen die angeforderten Dokumente persönlich in unserer Kanzlei gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abholen.
Nein, wir sind abends und/oder samstags nicht geöffnet. Die Kanzlei ist werktags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Der erste Termin ist um 9 Uhr möglich, der letzte um 16 Uhr.
Der Notar ist dazu verpflichtet, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht werden können, der Financial Intelligence Unit der Niederlande (FIU-Nederland) zu melden.
Sie können hier genau nachlesen, woran wir uns als Notariat halten müssen.