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Stiftung

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Gründung einer Stiftung mit notarieller Urkunde oder testamentarisch

Eine Stiftung („stichting“) ist eine Rechtsperson. Das bedeutet, dass sie rechtsfähig ist und eigene Rechte und Pflichten hat. Eine Stiftung hat keine Mitglieder. Die Satzung der Stiftung wird in der Gründungsurkunde festgestellt. Darin werden unter anderem der Zweck der Stiftung, die Pflichten und Befugnisse des Vorstands und die Art der Ernennung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern festgelegt. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

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