DE BOER BERATUNG & NOTARIAT IST IN ALLEN LEBENSLAGEN FÜR SIE DA!
Keine einfache Aufgabe ...
Wenn jemand in Ihrem Umfeld stirbt, kann der mitunter umfangreiche Nachlass aus verschiedenen Vermögenswerten und Schulden bestehen. Diese müssen auf die Erben verteilt werden, was oftmals nicht einfach ist. Verfügt der/die Verstorbene beispielsweise
über ein Testament? Und wenn nicht, wer sind die Erben? Wenn festgestellt wurde, wer die Erben sind, stellt sich die Frage, wer worauf Anspruch hat. Und was geschieht, wenn alle Erben gerne dieselbe antike Taschenuhr oder die wertvolle Sammlung wollen?
Für die Nachlassverwaltung gelten viele Regeln und Ausnahmen. Überlassen Sie uns Ihre Sorgen!
Wir unterstützen Sie gerne, damit Sie in dieser komplexen und oft emotionalen Phase entlastet werden. In einigen Fällen sind Sie dazu verpflichtet, einen Notar einzuschalten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der Erben minderjährig ist oder wenn ein Erbe bzw. eine Erbin nicht frei über das eigene Vermögen verfügen kann (weil für ihn oder sie ein(e) Betreuer:in oder ein Vormund bestellt wurde). Dies gilt auch, wenn eintragungspflichtige Sachen betroffen sind, wie beispielsweise eine Eigentumswohnung.
Sie sehen: Für die Nachlassverwaltung gelten viele Regeln und Ausnahmen. Überlassen Sie uns Ihre Sorgen!