Beschwerdeordnung für Notare
Beschwerdeordnung für Notare 1. Begriffserklärungenf Beschwerde Jede nach vernünftigem Ermessen als solche zu betrachtende mündliche oder schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit seitens des Klienten oder in seinem Namen bezüglich der Dienstleistungen des Notars. Beschwerdeführer Der Klient oder sein Vertreter, der eine Beschwerde einreicht. Notar Notar, beigeordneter Notar bzw. Notarfachangestellte(r) oder Notaranwärter:in. Beschwerdeverfahren Das in der Kanzlei[…]